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Steuerrechtsblog: Juni 2006
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Vorteilsausgleich und verdeckte Gewinnausschüttung. Habe schon lange nichts mehr geblogt. Ich hoffe, dass hat Euch nicht allzu enttäuscht, doch war ich in der letzten Woche viel unterwegs. Unter anderem habe ich Graz Johannes Heinrich getroffen. Bei dieser Gelegenheit haben wir über das Thema Vorteilsausgleich und verdeckte Gewinnausschüttung gesprochen. Posted by Michael Tumpel @ 13:18. Institut für betriebswirtschaftliche Steuerlehre der JKU. Seriennummer bei Mobiltelefonen nicht Teil der han. Sollte d...
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Steuerrechtsblog: März 2006
http://steuerrecht.blogspot.com/2006_03_01_archive.html
Am 342006 findet an der Universität Linz um 18:30 eine Vortragsveranstaltung zum Thema Verkehrsteuern und Unternehmensfinanzierung statt. Folgende Themen und Referentinnen:. Konsequenzen des EuGH Urteils vom 12.1.2006 Rs C-494/03 Senior Engineering Investments BV. KPMG Alpen-Treuhand GmbH, Linz. Verkehrsteuerliche Spielräume für die Unternehmensfinanzierung. Ao Univ. Prof. Dr. Friedrich Fraberger, LL.M., Steuerberater. Aktuelle Fragen aus dem Fachbereich "Verkehrsteuer- und Gebühren". HR Dr Manfred Lang.
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Institut für Recht der Wirtschaft, Ordinariat für Privat- und Wirtschaftsrecht » Anerkennungen
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Institut für Recht der Wirtschaft. Ordinariat für Privat- und Wirtschaftsrecht. Institut für Recht der Wirtschaft, Ordinariat für Privat- und Wirtschaftsrecht. Dissertationsgebiet Wirtschaft und Recht. Infos zu den Curricula. Vorgehensweise bezüglich Anerkennungen von Prüfungsleistungen. 1 die an einer anderen Universität. Als der Universität Wien erbracht wurden. Die Studierenden müssen zuerst zur Studienprogrammleiterin,. Ao Univ.-Prof. Mag. Dr. Michaela Schaffhauser-Linzatti. Monika.wallner @. Im Fall...
privatrecht.univie.ac.at
Institut für Recht der Wirtschaft, Ordinariat für Privat- und Wirtschaftsrecht » Institut
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Institut für Recht der Wirtschaft. Ordinariat für Privat- und Wirtschaftsrecht. Institut für Recht der Wirtschaft, Ordinariat für Privat- und Wirtschaftsrecht. Dissertationsgebiet Wirtschaft und Recht. Infos zu den Curricula. Institut für Recht der Wirtschaft. Teilen Sie uns bitte bei allgemeinen Anfragen per EMail unbedingt Ihren vollständigen Namen. Bezieht sich Ihre Anfrage auf eine Lehrveranstaltung, so geben Sie uns bitte den Lehrveranstaltungstitel, die Vortragende/den Vortragenden.
irw.univie.ac.at
Institut für Recht der Wirtschaft » Finanzrecht
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Institut für Recht der Wirtschaft. Institut für Recht der Wirtschaft. Http:/ steuerrecht.univie.ac.at. O Univ.-Prof. Dr. Dr. Eduard LECHNER. Selina.marhold@univie.ac.at. 43 1 4277 38901. Dienstag 9.00 - 11.00 Uhr. Mittwoch 9.00 - 11.00 Uhr. Donnerstag 14.00 - 16.00 Uhr. Während der vorlesungsfreien Zeit. Nur nach telefonischer Vereinbarung 43 1 4277 38901 oder per Mail an selina.marhold@univie.ac.at. Institut für Recht der Wirtschaft. Ordinariat für Privat- und Wirtschaftsrecht.
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Zeitschrift für Gesellschaftsrecht | GmbH-Recht Gesellschaftsrecht Österreich | Die Info-Seite
http://www.gmbhrecht.at/zeitschrift-gesellschaftsrecht
Informationen und News - GmbHRecht.at. Raquo; Zeitschrift für Gesellschaftsrecht. Einlagenrückgewähr – verdeckte Gewinnausschüttung. GmbH and Co KG. Einlagenrückgewähr - verdeckte Gewinnausschüttung. Dr Lukas Fantur Rechtsanwalt in Wien. Mit Tätigkeitsgebieten GmbH-Recht und Gesellschafts- recht. Herausgeber und Schriftleiter der Zeitschrift für Gesellschafts-recht. 1230 Wien - Österreich. T: 43-1-513 85 20. F: 43-1-513 85 20-20. E: office [at] fantur [Punkt] at. Wirb ebenfalls für deine Seite. Dr Lukas ...
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Fakultät für Wirtschaftswissenschaften » Institute
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Institute und Fachbereiche an der Fakultät. Industrie, Energie und Umwelt. Produktion und Logistik mit internationaler Schwerpunktsetzung. Institut für Recht der Wirtschaft. Institut für Statistik und Operations Research. Wiener Zentrum für experimentelle Wirtschaftsforschung. Universität Wien Universitätsring 1 1010 Wien T 43-1-4277-0.
ltra.at
Rechtsanwälte Leitner - Trischler
http://www.ltra.at/links.html
Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramts (RIS). Informationen zum österreichischen und internationalen Steuerrecht. Digitale Publikationen Wiener Zeitung.
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Steuerrechtsblog: Mai 2006
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Richtlinien zum Grundsatz von Treu und Glauben. Nach der Aufhebung von 117 BAO durch den VfGH hat der BMF mit der Verordnung zur sachlichen Unbilligkeit im Sinn des 236 BAO eine Rechtsgrundlage für die Nachsicht bei Abweichungen von Erlässen und Rechtsprechung gefunden. Nunmehr liegen dazu Richtlinien vor, die wichtige Begriff der VO klarstellen. Posted by Michael Tumpel @ 17:13. Grenzen der gesamtschuldnerischen Haftung bei der Mehrwertsteuer. 30 Was insbesondere den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit be...