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Erben-Einsetzung » Testament-Inhalt » Testament / Letztwillige Verfügung
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Springe zur primären Navigation (Drücke Enter). Springe zur sekundären Navigation (Drücke Enter). Springe zum Inhalt (Drücke Enter). Testament / Letztwillige Verfügung. Informationen zum Testament / zur letztwilligen Verfügungen nach Schweizer Erbrecht. Mittels Testament kann der Erblasser eine oder mehrere Personen als Erben einsetzen. Die eingesetzten Erben bilden zusammen mit den gesetzlichen Erben eine Erbengemeinschaft. Als eingesetzte Erben kommen grundsätzlich in Betracht:. Raquo; RSS Feed Reader.
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Exkurs: Vererben » Schenkungen / Spenden
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Springe zur primären Navigation (Drücke Enter). Springe zur sekundären Navigation (Drücke Enter). Springe zum Inhalt (Drücke Enter). Informationen zum Schenkungsrecht / Spendenrecht in der Schweiz. Selbstverständlich kann eine wohltätige oder gemeinnützige Institution auch zu einer Nachlassquote als Erbe berufen werden:. ZB Ich setze die Wohltätigkeitsinstitution XYZ zu einem Achtel als Erbin meines dereinstigen Nachlasses ein. Dies führt im Normalfall zu Interessengegensätzen. Ueberwachung und Ergreifun...
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Exkurs: Vermachen » Schenkungen / Spenden
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Springe zur primären Navigation (Drücke Enter). Springe zur sekundären Navigation (Drücke Enter). Springe zum Inhalt (Drücke Enter). Informationen zum Schenkungsrecht / Spendenrecht in der Schweiz. Ist eine Zuwendung stets auf den Todesfall hin. ZB Ich vermache der Wohltätigkeitsinstitution XYZ den Betrag von CHF 10‘000. BÜRGI URS, Das Legat als Mittel des Fundraisings, in : FUND-INFO, 4/2000, S. 8 – 9. Studie Testamente, Erbschaften und Legate 2006, von one marketing services AG. Raquo; RSS Feed Reader.
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Erbrecht / Schenkungsrecht » lawmedia, law media, recht, steuern, wirtschaft, verlag für recht steuern wirtschaft, publikationen, schweizer recht, steuern schweiz, recht schweiz » LawMedia AG
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Springe zur primären Navigation (Drücke Enter). Springe zur sekundären Navigation (Drücke Enter). Springe zum Inhalt (Drücke Enter). Verlag für Recht, Steuern und Wirtschaft. Ansiedlung in der Schweiz. Unternehmen in der Krise. Personenrecht / Vereinsrecht / Stiftungsrecht / Trusts. Familie / Ehe / Konkubinat / Kindsrecht. Lohn / 13. Monatslohn / Gratifikation / Boni. Freizeit / Ferien / Überzeit / Überstunden. Geschäftsraummiete / Ladenmiete / Gastromiete. Mängel am Mietobjekt / Mietzinshinterlegung.
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Erbeinsetzungsvertrag » Erbvertrag
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Springe zur primären Navigation (Drücke Enter). Springe zur sekundären Navigation (Drücke Enter). Springe zum Inhalt (Drücke Enter). Erbvertrag nach Schweizer Erbrecht: Erbeinsetzung, Vermächntis, Erbverzicht, Erbauskauf. I Erbeinsetzungs- und Vermächtnisvertrag. Der Erblasser kann sich durch Erbvertrag einem andern gegenüber verpflichten, ihm oder einem Dritten seine Erbschaft oder ein Vermächtnis zu hinterlassen. Er kann über sein Vermögen frei verfügen. ZB Verein, Stiftung. Erbeinsetzung mit Gegenleis...
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Begriff und Abgrenzung » Vermächtnis / Legat
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Springe zur primären Navigation (Drücke Enter). Springe zur sekundären Navigation (Drücke Enter). Springe zum Inhalt (Drücke Enter). Informationen zum Vermächtnis / Legat im Schweizer Erbrecht. Begriff: Vermächtnis / Legat. Das Vermächtnis (auch Legat) ist die Beteiligung einer Person am Nachlass. Durch Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag) ohne Einräumung einer Erbenstellung. Und gibt dem Vermächtnisnehmer gegenüber dem Vermächtnisbelasteten einen obligatorischen Anspruch. Informationen ...
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Erben, Erbfolge, Erbeinsetzung, Testament, Erbvertrag » Erbrecht Schweiz
http://www.erb-recht.ch/die-erben
Springe zur primären Navigation (Drücke Enter). Springe zur sekundären Navigation (Drücke Enter). Springe zum Inhalt (Drücke Enter). Informationen zum Schweizer Erbrecht: Erben und Vererben. Ist man entweder aufgrund gesetzlicher Regelung. ZGB 457 ff.) oder aufgrund einer Erbeinsetzung. Durch den Erblasser mittels Testament oder Erbvertrag (= eingesetzter Erbe. Ist Erbe aufgrund entsprechender. In einem Testament oder Erbvertrag. Unter die erbrechtlich Begünstigten ohne Erbenstellung. Der Erblasser kann ...
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Anordnungen Erblasser, Testamentsinhalt, Erbvertragsinhalt » Erbrecht Schweiz
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Springe zur primären Navigation (Drücke Enter). Springe zur sekundären Navigation (Drücke Enter). Springe zum Inhalt (Drücke Enter). Informationen zum Schweizer Erbrecht: Erben und Vererben. Der Erblasser kann über seinen Nachlass mittels Testament oder Erbvertrag diverse Anordnungen treffen. Er kann eine Drittperson als Erben einsetzen. Und zwar zu einer bestimmten Quote. Oder als Nach- oder Ersatzerben. Er kann gesetzliche Erben auf den Pflichtteil setzen. Siehe disponible Quote / Pflichtteilsrecht.
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Zivilrecht » lawmedia, law media, recht, steuern, wirtschaft, verlag für recht steuern wirtschaft, publikationen, schweizer recht, steuern schweiz, recht schweiz » LawMedia AG
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Antragsberechtigung für Aufnahme öffentliches Inventar » Inventarbegehren » Öffentliches Inventar
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Springe zur primären Navigation (Drücke Enter). Springe zur sekundären Navigation (Drücke Enter). Springe zum Inhalt (Drücke Enter). Informationen zum öffentlichen Inventar im Schweizer Erbrecht. Antragsberechtigung für Aufnahme öffentliches Inventar. Antragsberechtigung für Aufnahme öffentliches Inventar. Gesetzliche und eingesetzte Erben. Berechtigt, die Aufnahme eines öffentlichen Inventars zu verlangen, ist jeder Erbe. ZGB 457 ff.) oder. Der überlebende Ehegatte im Besonderen. Gemäss ZGB 473 I. Inven...